Überwachung und Zertifizierung von Mörtel

Werkfrischmörtel, Werktrockenmörtel, Silomörtel

Mauermörtel nach EN 998-2 muss nach dem Verfahren 2+ gemäß EU-Bauprodukteverordnung zertifiziert und überwacht werden.

Mörtel nach europäischen Normen müssen mit der CE-Kennzeichnung versehen werden. Für Mauermörtel ist die Zertifizierung der WPK die Voraussetzung dazu.
Alle weiteren klassischen Werkmörtelarten (z.B. Putzmörtel, Estrichmörtel) unterliegen keiner regulatorisch geforderten Zertifizierung und Überwachung nach System 2+.
Mitglieder, deren Werke durch den BÜV NW zertifiziert sind und überwacht werden, sind laut Satzung berechtigt, das Überwachungszeichen der Produktgruppe werksbezogen zu führen.
Mitglieder, die die Verbändeempfehlung auf die WPK ihrer Produkte anwenden, erhalten hierüber ein privatrechtliches Zertifikat. Außerdem sind sie berechtigt, das entsprechende Verbandszeichen zu führen.

CE-Zeichen Überwachungszeichen