Mitglieder, deren Werke durch den BÜV NW zertifiziert sind und überwacht werden, sind laut Satzung berechtigt, das Überwachungszeichen der Produktgruppe werksbezogen zu führen. Sie sind verpflichtet, im System 2+ die CE-Kennzeichnung anzubringen und eine Leistungserklärung abzugeben.
Mitglieder, die die Verbändeempfehlung auf die WPK ihrer Produkte anwenden, erhalten hierüber ein privatrechtliches Zertifikat. Außerdem sind sie berechtigt, das entsprechende Verbandszeichen zu führen.
In der Produktgruppe Gesteinskörnungen werden auch ungebundene Gemische für den Straßenbau aus natürlichen Gesteinskörnungen produziert bzw. durch uns nach TL G SoB-SoB überwacht.