Mitglieder, deren Werke durch den BÜV NW zertifiziert sind und überwacht werden, sind laut Satzung berechtigt, das Verbandszeichen der Produktgruppe werksbezogen zu führen. Sie sind verpflichtet, die Übereinstimmung ihres Produktes mit den einschlägigen Normen und Regelwerken für Beton durch Kennzeichnung mit dem Ü-Zeichen zu erklären.