Überwachung und Zertifizierung von Wasserbausteinen

Wasserbausteine

nach EN 13383-1 zählen über die europäische Normenfamilie zu den (gebrochenen) Gesteinskörnungen im weiteren Sinn.

Sie müssen wie Gesteinskörnungen nach dem Verfahren 2+ gemäß EU-Bauprodukteverordnung zertifiziert und überwacht werden.

Mitglieder, deren Werke durch den BÜV NW zertifiziert sind und überwacht werden, sind laut Satzung berechtigt, das Überwachungszeichen der Produktgruppe werksbezogen zu führen. Sie sind verpflichtet, im System 2+ die CE-Kennzeichnung anzubringen und eine Leistungserklärung abzugeben.

CE-Zeichen Überwachungszeichen