Die Zertifizierung und Überwachung dieser Produkte muss wie bei natürlichen Gesteinskörnungen für Beton nach System2+ gemäß EU-Bauprodukteverordnung erfolgen.
Mitglieder, deren Werke durch den BÜV NW zertifiziert sind und überwacht werden, sind laut Satzung berechtigt, das Überwachungszeichen der Produktgruppe werksbezogen zu führen. Sie sind verpflichtet, im System 2+ die CE-Kennzeichnung anzubringen und eine Leistungserklärung abzugeben. Für Gemische nach TL SoB-StB oder TL BuB E-StB ist dies nach offizieller Lesart nicht erforderlich, allerdings gehen einige Hersteller bereits den Weg der Zertifizierung nach EN 13242, CE-Kennzeichnung und Leistungserklärung auch im Bereich der Straßenbaustoffe.