Die umweltrelevanten Merkmale für mineralische Ersatzbaustoffe im Straßen- und Erdbau werden seit dem 1. August 2023 ausschließlich und für alle Hersteller verbindlich auf Grundlage der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) überwacht. Der Anhang A der TL SoB-StB bildet hierbei die generelle Grundlage für die werkseigene Produktionskontrolle (WPK) des Herstellers im Rahmen der EBV. Die technischen Lieferbedingungen Baustoffgemische für ungebundene Schichten (TL SoB-StB), Pflasterbettungsmaterial (TL Pflaster-StB) und für Böden im Erdbau (TL BuB E-StB) bilden parallel die Grundlagen für die Überwachung der bautechnischen Eigenschaften dieser Materialien.