Am 2. Januar 2019 ist in Nordrhein-Westfalen die Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen NRW (VV TB NRW) in Kraft getreten. Sie löst die bisherige Liste der Technischen Baubestimmungen ab. Die neue Verwaltungsvorschrift beinhaltet die technischen Festlegungen für Bauarten und Bauprodukte (Normen und Richtlinien) sowie Festlegungen zum Nachweis der Konformität bzw. Anwendbarkeit der Bauprodukte.
Die Umstellung des nationalen Baurechts von der Liste der Technischen Baubestimmungen in Kombination mit der Bauregelliste auf die VV TB ist in der Folge des EuGH-Urteils aus 2014 nun in fast allen Bundesländern vollzogen.
Die VV TB ist strukturell und inhaltlich gegenüber der Bauregelliste „umgebaut“, und damit erhalten die Bauprodukte neue Nummerierungen in diesem Regelwerk. Die Zertifikate für die Produkte beziehen sich auf diese Nummerierungen und müssen nun angepasst werden. Betroffen hiervon sind die vom BÜV NW überwachten und zertifizierten Bauprodukte nach Landesbauordnung, i. W. Beton nach Eigenschaften/Beton nach Zusammensetzung und Beton als Abdichtungsmittel für Auffangräume und Flächen.
Die Umstellung soll im Zuge der Überwachungen im ersten Halbjahr 2019 abgeschlossen sein.